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   BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07   

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https://dejure.org/2008,31153
BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07 (https://dejure.org/2008,31153)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07 (https://dejure.org/2008,31153)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07 (https://dejure.org/2008,31153)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 [36 f.]; - 50, 280 [285 f.]; - 55, 95 [98]; - 67, 96 [99]).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Zum Rechtsweg, der vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erschöpft sein muss, gehört auch die Nutzung der Möglichkeit, eine Korrektur des gerügten Gehörsverstoßes mittels des gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (hier: § 120 Abs. 1 StVollzG i. V. m. § 33a StPO) zu erreichen (vgl. BVerfGK 5, 337 [338]).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Die mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs hat hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 f.).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 [36 f.]; - 50, 280 [285 f.]; - 55, 95 [98]; - 67, 96 [99]).
  • BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83
    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 [36 f.]; - 50, 280 [285 f.]; - 55, 95 [98]; - 67, 96 [99]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 [349]; - 70, 180 [189]; - 89, 381 [392]; - 101, 106 [129]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 [349]; - 70, 180 [189]; - 89, 381 [392]; - 101, 106 [129]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 [349]; - 70, 180 [189]; - 89, 381 [392]; - 101, 106 [129]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 [36 f.]; - 50, 280 [285 f.]; - 55, 95 [98]; - 67, 96 [99]).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 1889/07
    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 [349]; - 70, 180 [189]; - 89, 381 [392]; - 101, 106 [129]).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Bei einer Entscheidung berücksichtigter Tatsachenvortrag einer Partei ist daher der Gegenseite zuvor durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008, 2 BvR 1889/07, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 92/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Erschöpft ist der Rechtsweg jedoch nicht schon mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs, sondern erst dann, wenn über ihn entschieden worden ist und weitere Rechtsbehelfe nicht zur Verfügung stehen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 3; ferner BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07, juris, Rn. 3).

    c) Die mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs hat hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 54/19.VB-1, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 1889/07, juris, Rn. 5 m. w. N.).

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